14 Aug Berücksichtigung einer Adipositas bei der Zuerkennung des Merkzeichens „G“
Posted at 12:00h
in Allgemein
Erhebliches Übergewicht kann als Faktor bei der Beurteilung des Grades der Behinderung Berücksichtigung finden. Der Adipositas II. Grades des Klägers sei aber bei nur leichtgradigen orthopädisch bedingten Bewegungseinschränkungen keine derart verstärkende Wirkung der Beeinträchtigung des Gehvermögens beizumessen, die die Zuerkennung des Merkzeichens „G“ rechtfertige, entschied das SG Karlsruhe (Az. S 17 SB 3955/16).
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